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Aktuelle Urteile 2024


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BGH: Zum Markenschutz von Namen bekannter Sehenswürdigkeiten, Beschluss vom 12.10.2023 - KÖLNER DOM

Fasst der Verkehr das aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit gebildete Zeichen im Zusammenhang mit Waren, die als Reiseandenken oder -bedarf in Betracht kommen, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft dieser Waren auf, fehlt dem Zeichen jegliche Unterscheidungskraft.

eingestellt: 12. 01. 2024



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