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Decisions 2024


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BGH: Keine Beseitigung der Wiederholungsgefahr einer Verletzung von Unternehmenskennzeichen durch bloße Aufgabe der beanstandeten Tätigkeit, Urteil vom 10.01.2024 - Peek & Cloppenburg V

Die durch die Verletzung eines Unternehmenskennzeichens begründete Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nicht schon durch die Aufgabe der beanstandeten Tätigkeit beseitigt werden.

posted: 07. 02. 2024



BGH: Zur Vermeidung von Verwechslungen bei einer kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage, Urteil vom 10.01.2024 - Peek & Cloppenburg V

Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet stationäre Warenhäuser betreiben, die zwischen ihnen bestehende
kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage durch eine bundesweite Werbung für seinen Onlineshop in sozialen Netzwerken, die auch seinen stationären Warenhäusern zugutekommt, muss es zur Vermeidung von Verwechslungen und Fehlzuordnungen des beworbenen Warenangebots hinreichend darüber aufklären, welchem der beiden Unternehmen die Werbung zuzurechnen ist.

posted: 07. 02. 2024



BGH: Zur freien Benutzung im Urheberrecht, Urteil vom 09.11.2023 - E2

Eine Verletzung des Urheberrechts durch die (inhaltliche) Änderung eines Werks als solche kommt weder unter dem Gesichtspunkt der Verwertungsrechte noch demjenigen des Urheberpersönlichkeitsrechts in Betracht, wenn es sich bei der (inhaltlichen) Änderung um eine freie Benutzung im Sinne von § 24 Abs. 1 UrhG aF, § 23 Abs. 1 Satz 2 UrhG nF handelt, weil der Gesamteindruck der neuen Gestaltung vom Gesamteindruck des älteren Werks in der Weise abweicht, dass die den Urheberrechtsschutz des älteren Werks begründenden Elemente im Rahmen der Gesamtschau in der neuen Gestaltung verblassen.

posted: 07. 02. 2024



BGH: Zum Urheberpersönlichkeitsrecht bei Zuschreibung fremder Werke, Urteil vom 09.11.2023 - E2

Die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Rechte gegen Entstellung (§ 14 UrhG) und auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) schützen allein die Beziehung des Urhebers zu seinem Werk. Das Interesse des Urhebers, die wahrheitswidrige Zuschreibung der Urheberschaft an einer nicht von ihm geschaffenen Gestaltung zu verhindern, kann im Falle von Identitätsverwirrungen durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot geschützt sein, nicht aber durch das Urheberpersönlichkeitsrecht.

posted: 07. 02. 2024



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