Ein zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einer Nutzervereinigung geschlossener Pauschalvertrag, der für die Rechtseinräumung eine von der Nutzervereinigung geschuldete Pauschalvergütung vorsieht, die von der Nutzervereinigung auf ihre an dieser Lizenzierungsform teilnehmenden Mitglieder umgelegt wird, ist ein Gesamtvertrag im Sinne des § 35 VGG, der zugleich das an die Mitglieder der Nutzervereinigung gerichtete Angebot auf
Abschluss eines Einzelvertrags enthält. In der Teilnahme der Mitglieder am Umlageverfahren liegt eine Annahme dieses Vertrags.
eingestellt: 25. 06. 2025
Gemischte Verträge, die Elemente verschiedener Vertragstypen aufweisen, sind nach dem Grundsatz zu beurteilen, dass der Eigenart des Vertrags grundsätzlich nur die Unterstellung unter ein einziges Vertragsrecht gerecht wird, nämlich dasjenige, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Vertrags liegt.
eingestellt: 16. 06. 2025
Werktitel sind in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinn geschützt. Ausnahmsweise kommt bei einer Gefahr der Annahme von wirtschaftlichen oder organisatorischen Verbindungen ein weitergehender Schutz des Werktitels unter dem Gesichtspunkt einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn in Betracht. Neben der hinreichenden Bekanntheit ist für die Annahme einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn regelmäßig ein gewisser sachlicher Zusammenhang zwischen den gekennzeichneten Produkten und dem unter dem in Frage stehenden Titel veröffentlichten Werk erforderlich. Dabei handelt es sich um kumulative Voraussetzungen.
eingestellt: 06. 06. 2025
Bei der Prüfung einer unlauteren Nachahmung wegen mittelbarer Herkunftstäuschung setzt die Annahme, der Verkehr werde die Nachahmung für eine neue Serie des Originalherstellers halten, jedenfalls voraus, dass der angesprochene Verkehr aufgrund von deutlich sichtbaren Anlehnungen in Gestaltungsmerkmalen, die den Gesamteindruck der Produkte prägen, davon ausgeht, dass die Produkte von demselben Hersteller stammen.
eingestellt: 15. 05. 2025