Die Vorschriften der §§ 307, 308 Nr. 1, § 309 Nr. 7a BGB sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
eingestellt: 13. 07. 2012
Der Begriff "Zentrum" weist im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hin.
eingestellt: 13. 07. 2012
Formularmäßige Abreden, die die für die vertragliche Hauptleistung zu erbringende Vergütung unmittelbar bestimmen, sind von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB ausgenommen. Allein der Umstand, dass in einer formularmäßigen Klausel die Einräumung weitreichender Nutzungsrechte pauschal abgegolten wird, lässt nicht den Schluss zu, dass diese Vergütung den Urheber unangemessen benachteiligt.
eingestellt: 13. 07. 2012
Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist auch darin zu sehen, dass eine Person durch die Abbildung und die begleitende Textberichterstattung ohne ihre Zustimmung für Werbezwecke vereinnahmt worden ist, selbst wenn die Werbung sich nicht in einer als solchen erkennbaren Anzeige, sondern in einem redaktionellen Artikel befand.
eingestellt: 26. 06. 2012