Eine Marke wird rechtserhaltend benutzt, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Ware, für die die Marke tatsächlich benutzt wird, mit der Ware gleichsetzen, für die die Marke Schutz beansprucht. Ist die ältere Marke für Arzneimittel geschützt, kann für die Definition dieses Begriffs auf die Vorschriften der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel und des Arzneimittelgesetzes zurückgegriffen werden.
eingestellt: 14. 01. 2026
Die Fallgruppe der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn aufgrund einer selbständigen kennzeichnenden Stellung der älteren Marke in der jüngeren ist nicht auf den Fall der Identität der Waren beschränkt, für die die einander gegenüberstehenden Zeichen Schutz genießen, sondern kommt auch in Betracht, wenn diese Waren einander nur ähnlich sind.
eingestellt: 14. 01. 2026