Das Grunderfordernis für die Annahme eines Zurechnungszusammenhangs zwischen dem pflichtwidrigen Verhalten und der Beeinträchtigung des geschützten Rechts ist die Verursachung im logisch-naturwissenschaftlichen Sinn. Die Rechtsprechungsgrundsätze, nach denen Handlungen Dritter dem in Anspruch Genommenen als eigene Handlungen zugerechnet werden, wenn er sich diese zu eigen gemacht hat, betreffen nicht die zunächst festzustellende Verursachung, sondern die der Feststellung der äquivalenten Kausalität nachgelagerte normative Zurechnung.
eingestellt: 15. 09. 2021
Wirbt ein Zahnarzt, der nicht Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist, mit den Angaben "Kieferorthopädie" und "(Zahnarzt-)Praxis für Kieferorthopädie", muss er der dadurch ausgelösten Fehlvorstellung durch zumutbare Aufklärung entgegenwirken.
eingestellt: 13. 09. 2021
Das Nichtkenntlichmachen des kommerziellen Zwecks eines mit "Tap Tags" und Verlinkungen versehenen Beitrags verstößt gegen. § 3a UWG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG sowie § 58 Abs. 1 Satz 1 RStV bzw. § 22 Abs. 1 Satz 1 MStV, weil die darin liegende kommerzielle Kommunikation bzw. WErbung nicht klar als solche zu erkennen ist.
eingestellt: 09. 09. 2021
Das für die Prüfung der öffentlichen Zugänglichmachung relevante Kriterium "recht viele Personen" ist nicht erfüllt, wenn ein Produktfoto nur durch die Eingabe einer rund 70 Zeichen umfassenden URL-Adresse im Internet zugänglich war und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass die URL-
Adresse nur von Personen eingegeben wird, die diese Adresse abgespeichert oder sie sonst in irgendeiner Weise kopiert oder notiert haben.
eingestellt: 08. 09. 2021