Für die Annahme einer bösgläubigen Markenanmeldung ist ein Bezug zu einem konkreten Dritten nicht erforderlich. Derjenige, der im Nichtigkeitsverfahren die Eintragung einer Marke mit der Begründung angreift, sie sei bösgläubig angemeldet worden, trägt die Beweislast für das Vorliegen der schlüssigen und übereinstimmenden Indizien, die Voraussetzung für die Annahme des geltend gemachten absoluten Schutzhindernisses sind. Wenn die Umstände geeignet sind, die Vermutung der Gutgläubigkeit des Markeninhabers bei Anmeldung der Marke zu widerlegen, ist es an dem Markeninhaber, plausible Erklärungen zu den Zielen und der wirtschaftlichen Logik der Anmeldung dieser Marke abzugeben.
eingestellt: 02. 10. 2025
Bei einem gegen den Insolvenzschuldner gerichteten gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts des Klägers oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes kann der durch Insolvenzeröffnung unterbrochene Rechtsstreit auch dann in analoger Anwendung des § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO aufgenommen werden, wenn das Insolvenzgericht keinen Insolvenzverwalter bestellt, sondern Eigenverwaltung angeordnet hat.
eingestellt: 21. 08. 2025
Ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten durch einen unbefugten Dritten kann nicht zu einer Entschädigung gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO führen.
eingestellt: 14. 08. 2025
Urheber haben für die bei der Nutzung von Cloud-Speichern erfolgenden Vervielfältigungen zu den nach §§ 53, 60a bis 60f UrhG privilegierten Zwecken Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.
eingestellt: 07. 08. 2025