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Aktuelle Urteile 2023


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BGH: Zur Prüfung der technischen Funktionen von Erscheinungsmerkmalen eines Erzeugnisses, Urteil vom 09.03.2023 - Tellerschleifgerät

Die gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster erforderliche Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind, ist für jedes den Gesamteindruck prägende Merkmal gesondert anhand aller für den Einzelfall maßgeblichen objektiven Umstände vorzunehmen.

eingestellt: 15. 05. 2023



BGH: Zur Markenverletzung bei Modellfahrzeugen, Urteil vom 12.01.2023 - DACHSER

Angesichts der jahrzehntelangen Üblichkeit detailgetreuer Nachbildungen im Modellspielzeugbau besteht ein berechtigtes Interesse, ein in der Realität vorkommendes Fahrzeug nachzubauen und darauf nicht nur das Kennzeichen des Herstellers des jeweiligen Fahrzeugs, sondern auch Kennzeichen anzubringen, die Unternehmen auf solchen Fahrzeugen zum Zwecke der Werbung für ihre Dienstleistungen verwenden. Wenn ein von einem Dritten detailgetreu nachgebildetes Kfz-Modell an der entsprechenden Stelle die Abbildung einer bekannten Dienstleistungsmarke trägt, ist eine Ausnutzung des Rufs "in unlauterer Weise" nur dann gegeben, wenn über die bloße wirklichkeitsgetreue Abbildung hinaus in anderer Weise versucht wird, die Wertschätzung der bekannten Marke werblich zu nutzen.

eingestellt: 03. 05. 2023



BGH: Zur Markenverletzung bei Modellfahrzeugen, Urteil vom 12.01.2023 - DACHSER

Wegen der jahrzehntelangen Üblichkeit detailgetreuer Nachbildungen der Realität im Spielzeug- und Modell-
bereich besteht ein berechtigtes Interesse des Spielzeugherstellers, nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Gebäude als Modelle vertreiben zu können, auf denen bekannte Marken angebracht sind, soweit sie eine Miniaturdarstellung der Realität darstellen.

eingestellt: 03. 05. 2023



BGH: Zur Abgabe einer Unterlassungserklärung als PDF-Datei, Urteil vom 12.01.2023 - Unterwerfung durch PDF

Eine von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung unterliegt der Formfreiheit. Es fehlt im Regelfall nicht an der Ernstlichkeit der Unterlassungsverpflichtungserklärung, wenn der Unterlassungsschuldner fristgemäß eine unterschriebene Erklärung als PDF-Datei per E-Mail übersendet.

eingestellt: 20. 04. 2023



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