Das Vervielfältigungsrecht des Tonträgerherstellers gemäß § 85 Abs. 1 Satz1 Fall 1 UrhG kann durch das Recht zur freien Benutzung nach dem mit Blick auf die Richtlinie 2001/29/EG richtlinienkonform auszulegenden § 24 Abs. 1 UrhG nur eingeschränkt werden, sofern die Voraussetzungen einer der in Art. 5 dieser Richtlinie in Bezug auf das Recht des Tonträgerherstellers aus Art. 2 Buchst. c dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen erfüllt sind. Der deutsche Gesetzgeber hat von der in Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie2001/29/EG vorgesehenen Möglichkeit, eine eigenständige Schrankenregelung für die Nutzung von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zum Zwecke von Pastiches vorzusehen, keinen Gebrauch gemacht.
eingestellt: 23. 06. 2020
Ob sich der Nutzer eines Internet-Radiorecorders mit Erfolg auf die Schutzschranke des §53 Abs.1 Satz1 UrhG berufen kann, hängt davon ab, ob bei den im Rahmen des Internet-Radiorecorders stattfindenden Vervielfältigungen (offensichtlich) rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen verwendet worden sind.
eingestellt: 08. 06. 2020
Die Veröffentlichung der sog. "Afghanistan-Papiere" hat ein eventuell daran bestehendes Urheberrecht nicht widerrechtlich verletzt, da insofern die Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) eingreift.
eingestellt: 06. 05. 2020
Die Entnahme von zwei Takten einer Rhythmussequenz aus einem Tonträger und ihre Übertragung auf einen anderen Tonträger stellt eine Vervielfältigung im Sinne des § 85 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 UrhG dar. Es ist nicht mehr zulässig anzunehmen, der Schutzbereich eines Verwertungsrechts werde durch § 24 Abs. 1 UrhG in der Weise (immanent) beschränkt, dass ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes oder der Leistung eines Rechtsinhabers geschaffen worden ist, ohne seine Zustimmung verwertet werden darf.
eingestellt: 06. 05. 2020