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Decisions 2026


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BGH: Zur grafischen Darstellbarkeit des Farbtons einer Marke, Beschluss vom 03.09.2026 - Roter Kreis

Eine eingetragene farbige Bildmarke ist nicht mangels grafischer Darstellbarkeit zu löschen, wenn ihr Farbton im Register (hier: in Form einer elektronischen Datei) eindeutig und beständig wiedergegeben ist. Der zusätzlichen Angabe eines Farbklassifikationscodes bedarf es hierfür nicht.

posted: 06. 10. 2026



BGH: Zum Beweis der Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens, Beschluss vom 17.09.2026 - OBI-Orange

Im Löschungsverfahren obliegt dem Markeninhaber der Nachweis der Verkehrsdurchsetzung des angegriffenen Zeichens. Der vom Markeninhaber (zunächst) erbrachte Nachweis der Verkehrsdurchsetzung kann durch ein vom Löschungsantragsteller gegenbeweislich vorgelegtes demoskopisches Gutachten jedenfalls dann erschüttert werden, wenn es ausgeschlossen erscheint, dass der im Gegengutachten ermittelte Zuordnungsgrad von deutlich unter 50 % auf methodische Mängel zurückzuführen ist.

posted: 29. 09. 2026



BGH: Zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für "Pastiche", Urteil vom 03.09.2026 - Metall auf Metall VI

Die in § 51a Satz 1 UrhG vorgesehene Ausnahme für "Pastiches" ist kein Auffangtatbestand, sondern erfasst Schöpfungen, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesen gegenüber aufweisen, und die einige ihrer urheberrechtlich geschützten Elemente nutzen, um mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen. Für eine Nutzung "zum Zwecke von" Pastiches im Sinne dieser Bestimmung genügt, dass der Charakter als "Pastiche" für denjenigen erkennbar ist, dem das bestehende Werk bekannt ist, dem diese Elemente entnommen sind.

posted: 10. 09. 2026



BGH: Zur Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim, Urteil vom 03.09.2026 - Seniorenwohnheim II

Die Betreiberin eines Seniorenwohnheims, die über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weiterleitet, nimmt keine öffentliche Wiedergabe vor und muss deshalb dafür weder an Urheber noch an Sendeunternehmen eine Vergütung zahlen.

posted: 09. 09. 2026



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