Verstöße, die Organe oder Mitarbeiter einer auf einen anderen Rechtsträger verschmolzenen Gesellschaft begangen haben, begründen keine Wiederholungsgefahr für die Rechtsnachfolgerin. Aus der Verschmelzung des Unternehmens, in dem der Verstoß begangen worden ist, folgt auch keine Erstbegehungsgefahr bei dem übernehmenden Rechtsträger. Die Rechtsnachfolgerin haftet daher nicht für im Betrieb der erloschenen Gesellschaft begründete Unterlassungsansprüche.
posted: 05. 08. 2026
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass zur Vermeidung einer Irreführung bei der entgeltlichen Bereitstellung von Testsiegeln an Ärztinnen und Ärzte strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit des Testverfahrens und der Gestaltung der Siegel zu stellen sind.
posted: 30. 07. 2026
Die Prüfung der Originalität eines Werkes hat für alle Werkarten einheitlich, objektiv und ausgehend vom konkret vorgelegten Werk zu erfolgen. Auf die subjektive Sicht des Urhebers im Sinne einer schöpferischen Absicht oder des Bewusstseins freier kreativer Entscheidungen kommt es nicht entscheidend an. Für die Beurteilung können auch solche Umstände, wie etwa die Präsentation der Gestaltung in Kunstausstellungen oder Museen oder ihre Anerkennung in Fachkreisen, als Anhaltspunkte herangezogen werden. Die ästhetische Wirkung einer Gestaltung begründet für sich genommen keinen Urheberrechtsschutz.
posted: 07. 07. 2026
Das Verhalten einer Person zugunsten des eigenen Unternehmens stellt unabhängig von seiner Eignung, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, eine geschäftliche Handlung dar, wenn die Handlung bei objektiver Betrachtung auf die Beeinflussung einer geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses gerichtet ist.
posted: 03. 07. 2026