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Decisions 2013


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BGH: Zur selbständig kennzeichnenden Stellung von Bestandteilen einer Kombinationsmarke, Urteil vom 05.12.2012 - Culinaria/Villa Culinaria

Allein der Umstand, dass sämtliche Bestandteile einer zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung den Gesamteindruck der Marke oder Kennzeichnung gleichermaßen bestimmen, weil keiner dieser Bestandteile das Erscheinungsbild der Marke oder Kennzeichnung dominiert oder prägt, führt nicht dazu, dass diese Bestandteile eine selbständig kennzeichnende Stellung haben. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, in einem zusammengesetzten Zeichen einzelne oder mehrere Bestandteile als selbständig kennzeichnend anzusehen.

posted: 18. 06. 2013



BGH: Zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken, wenn eine Ware unter mehrere Oberbegriffe fällt, Urteil vom 05.12.2012 - Culinaria/Villa Culinaria

In der Benutzung einer Marke für Waren, die unter einen Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen, liegt regelmäßig keine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke für Waren, die unter einen anderen Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen. Wird die Ware, für die die Marke rechtserhaltend benutzt wird, von mehreren Oberbegriffen des Warenverzeichnisses erfasst, so kann im Löschungsklageverfahren wegen Verfalls einer der Oberbegriffe ersatzlos gelöscht werden, wenn die Ware von dem anderen Oberbegriff erfasst wird.

posted: 18. 06. 2013



BGH: Lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften als Marktverhaltensregelungen, Urteil vom 22.11.2012 - Barilla

Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften über das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.

posted: 10. 06. 2013



BGH: Die Regeln über die Erschöpfung von Markenrechten bei Arzneimitteln gelten nur eingeschränkt auch für Lebensmittel, Urteil vom 22.11.2012 - Barilla

Die Grundsätze über den Widerspruch des Markeninhabers gegen den Vertrieb neu etikettierter Arzneimittel sind nicht uneingeschränkt auf die Neuetikettierung anderer Erzeugnisse übertragbar. Der Parallelimporteur derartiger Erzeugnisse ist nicht verpflichtet, dem Hersteller eine Probe des neu etikettierten Erzeugnisses zukommen zu lassen und anzugeben, wer die Neuetikettierung vorgenommen hat.

posted: 10. 06. 2013



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