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Decisions 2010


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BGH: Verbot der Verwendung eines Namensbestandteils, Urteil vom 31.03.2010 - Verbraucherzentrale

Ein Schlechthinverbot, das sich nur gegen einen einzelnen Bestandteil eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten und nur in dieser Gesamtheit im geschäftlichen Verkehr benutzten Vereinsnamens richtet, kommt nicht in Betracht.

posted: 13. 09. 2010



BGH: Übertragung eines Domainnamens, Urteil vom 25.03.2010 - braunkohle-nein.de

Bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens richtet sich der Herausgabeanspruch des Treugebers aus § 667 BGB auf Übertragung oder Umschreibung des Domainnamens.

posted: 13. 09. 2010



BGH: Zur Zulässigkeit von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ("Rx-Boni"), Mitteilung der Pressestelle vom 09.09.2010

Der Bundesgerichtshof hat einen Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann als gegeben angesehen, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt. Er hat einen solchen Verstoß vielmehr auch dann bejaht, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen. Das beanstandete Verhalten ist aber nur dann geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn keine zulässige Werbegabe vorliegt. Der BGH hat eine Werbegabe im Wert von einem Euro noch als zulässig angesehen, bei einer Werbegabe im Wert von 5 € dagegen eine spürbare Beeinträchtigung bejaht.

posted: 13. 09. 2010



BGH: Zur Anwendbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts auf im Wege des Versandhandels eingeführten Arzneimittel, Mitteilung der Pressestelle vom 09.09.2010

Der BGH möchte die Frage, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt, bejahen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts gehindert. Diese Frage wird deshalb dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorgelegt.

posted: 13. 09. 2010



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