deutsch
english
Search

Decisions 2011


Page

   1

   2

   3

   4

   5

   6

   7

   8

   9

   10

   11

   12

   13

   14

   15

   16

   17

   18

   19

   20

   21

   22

   23

   24

   25

   26

   27

   28

   29

   30

BGH: Verwendung des Herstellerlogos durch unabhängige Reparaturwerkstatt, Mitteilung der Pressestelle vom 19.04.2011

Ein Automobilhersteller kann es einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen kann, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben, weil die Reparaturwerktstatt zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen zurückgreifen kann und nicht auf die Verwendung des Bildzeichens angewiesen ist.

posted: 21. 04. 2011



BGH: zur kartellrechtlichen Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, Urteil vom 07.12.2010 - Jette Joop

Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss. Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.

posted: 20. 04. 2011



BGH: Zur Anwendbarkeit des § 8 Abs. 2 UWG auf Telefon-Reseller, Urteil vom 28.10.2010 - Änderung der Voreinstellung III

Anbieter von Telefondienstleistungen, die nicht über ein eigenes Netz verfügen und die sich daher hinsichtlich der von ihnen angebotenen Leistung bei Netzbetreibern eindecken müssen (sog. Reseller), handeln im Verhältnis zu Endkunden nicht als Beauftragte der Netzbetreiber, die ihnen die benötigten Netzdienstleistungen als Vorprodukt zur Verfügung stellen.

posted: 18. 04. 2011



BGH: Teilverzicht auf eine Marke nach Schluss der mündl. Verhandlung vor dem BPatG, Beschluss vom 09.09.2010 - Yoghurt-Gums

Sieht der Markeninhaber in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundespatentgericht von der Erklärung eines Teilverzichts auf die Marke durch eine Beschränkung des Warenverzeichnisses ab, weil das Gericht die Erklärung eines Teilverzichts auch noch nach Schluss der mündlichen Verhandlung als grundsätzlich unbedenklich bezeichnet, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn der rechtliche Hinweis des Gerichts nicht hinreichend klar erkennen lässt, dass es nach Schluss der mündlichen Verhandlung lediglich einen Teilverzicht berücksichtigen will, der sich auf eine bloße Streichung einzelner Begriffe des Waren- oder Dienstleistungsverzeichnisses beschränkt, nicht aber auch eine Veränderung eingetragener Begriffe beinhaltet.

posted: 18. 04. 2011



back
vor
JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenstaufenring 62, 50674 Cologne, Germany