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Decisions 2011


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BGH: Richtlinienkonforme Auslegung der §§ 3,4 Nr. 6 UWG 2008 (Verbot der Kopplung von Preisausschreiben und Gewinnspielen an Umsatzgeschäfte), Urteil vom 05.10.2010 - Millionen-Chance II

Die Regelung in §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2008 ist in der Weise richtlinienkonform auszulegen, dass die Kopplung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels an ein Umsatzgeschäft nur dann unlauter ist, wenn sie im Einzelfall eine irreführende Geschäftspraxis darstellt (Art. 6 und 7 der Richtlinie) oder den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht.

posted: 04. 04. 2011



BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen, Mitteilung der Pressestelle vom 18.03.2011

Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt werden, ist nur zulässig, wenn sich aus der Werbung ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preisen verlangt werden.

posted: 04. 04. 2011



BGH: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung, Mitteilung der Pressestelle vom 30.03.2011

Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinn aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der konkreten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten ist oder eintreten kann. Allein dadurch, dass der Kläger an seinem Wohnsitz im Inland den Bericht abgerufen hat, wird noch nicht ein deutlicher Inlandsbezug hergestellt. Aus dem Standort des Servers in Deutschland lässt sich eine die Zuständigkeit deutscher Gerichte begründende Handlung der Beklagten ebenfalls nicht herleiten.

posted: 04. 04. 2011



BGH: Preisvergleichsplattformen für zahnärztliche Leistungen nicht berufsrechtswidrig, Urteil vom 01.12.2010 - Zweite Zahnarztmeinung

Der Betreiber einer Internetplattform, auf der Patienten den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes einstellen und alsdann andere Zahnärzte innerhalb einer bestimmten Zeit eine alternative eigene Kostenschätzung abgeben können ist nicht berufsrechtswidrig. Soweit die Zahnärzte der Beklagten für jeden über die Plattform vermittelten Patienten, mit dem ein Behandlungsvertrag zustande kommt, ein Entgelt zahlen, besteht die Leistung der Beklagten nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform.

posted: 04. 04. 2011



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