Für das Bestreiten der Benutzung einer Widerspruchsmarke ist eine eindeutige Erklärung erforderlich. Allgemeine Ausführungen zur Benutzungslage in anderem Zusammenhang können grundsätzlich nicht als Nichtbenutzungseinwand ausgelegt werden.
posted: 01. 08. 2023
Eine Anzeigenwerbung ist in einer kommunalen Publikation nur als fiskalisch motivierte Randnutzung zulässig. Nach allgemeinen Regeln unzulässige geschäftliche Handlungen der öffentlichen Hand sind nach den allgemeinen lauterkeitsrechtlichen Regelungen zu beurteilen; sie können zudem nur zu einem Verbot des jeweils konkret angegriffenen Beitrags, nicht aber der kommunalen Publikation in der konkreten Verletzungsform insgesamt führen.
posted: 25. 07. 2023
Werden 25 wortlautidentische Abmahnungen an Mitbewerber versandt, ist dies nicht als eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG anzusehen, wenn zwischen den zugrundeliegenden,
in ihrer rechtlichen Qualifikation gleichartigen konkreten Wettbewerbshandlungen kein innerer Zusammenhang besteht.
posted: 05. 07. 2023
Den Schuldner einer einstweiligen (Beschluss-)Verfügung trifft gegenüber dem Gläubiger mit Ablauf der Wartefrist von im Regelfall zwei Wochen eine Aufklärungspflicht über den Entschluss zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die einstweilige (Beschluss-)Verfügung. Wird der unterlassene Hinweis kausal für die Kosten eines Abschlussschreibens des Gläubigers, kann das einen Schadensersatzanspruch des Gläubigers auslösen.
posted: 22. 05. 2023