Der lauterkeitsrechtliche Schutz aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 2 UWG besteht neben dem individualrechtlichen Schutz aus dem Markenrecht.
posted: 25. 09. 2013
Für die Absicht des Werbenden i.S.d. Nummer 13 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG reicht es aus, dass der Werbende mit bedingtem Vorsatz handelt, also eine Täuschung von Verbrauchern für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
posted: 25. 09. 2013
Gleichartige, jeweils abgeschlossene Verletzungshandlungen lösen jeweils einen neuen Unterlassungsanspruch aus.
posted: 25. 09. 2013
Besteht eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haften ihre Gesellschafter regelmäßig allein auf das Interesse und nicht persönlich auf Unterlassung, falls die Gesellschaft das Unterlassungsgebot verletzt.
posted: 24. 09. 2013