Bei der Prüfung einer unberechtigten Namensanmaßung durch die Aufrechterhaltung einer vor Entstehung des Namensrechts registrierten Internetdomain sind im Rahmen der
Interessenabwägung auf Seiten des Domaininhabers sämtliche Interessen an der Aufrechterhaltung der Domainregistrierung zu berücksichtigen, deren Geltendmachung nicht rechtsmissbräuchlich ist. Hierzu zählt auch ein wirtschaftliches Interesse an der Fortführung eines Weiterleitungsgebrauchs, um durch eine Verbesserung der Trefferquote und des Rankings der Zielseite in Suchmaschinen das
Besucheraufkommen zu erhöhen.
posted: 17. 11. 2023
Das Vorenthaltungsverbot gemäß § 5a Abs. 1 UWG in Verbindung mit § 5b Abs. 4 UWG umfasst auch Informationen, die den Verbraucher von einem Vertragsschluss abhalten können.
posted: 16. 11. 2023
Abbildungen von Zigarettenpackungen auf Ausgabeautomaten müssen gesundheitsbezogene Warnhinweise zeigen.
posted: 26. 10. 2023
Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag gesondert anzugeben.
posted: 26. 10. 2023