Das Erlöschen der Hauptlizenz führt auch in den Fällen nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, in denen der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein einfaches Nutzungsrecht gegen fortlaufende Zahlung von Lizenzgebühren oder ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen erlischt.
posted: 19. 07. 2012
File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. Dann musste sie aber auch das technisch und wirtschaftlich Zumutbare tun, um zu verhindern, dass das Spiel von anderen Nutzern erneut über ihre Server Dritten angeboten wurde.
posted: 16. 07. 2012
Die Frage, ob die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, richtet sich nicht nach § 8 Abs. 4 UWG, sondern nach § 242 BGB.
posted: 13. 07. 2012
Die Rechtskraft der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch hat grundsätzlich keine Bindungswirkung für die Frage, ob die Abmahnung begründet war.
posted: 13. 07. 2012