Für die Annahme eines Kunstwerks ist es erforderlich, dass das Werk die der Kunst eigenen materiellen Strukturmerkmale aufweist, also insbesondere Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung ist.
posted: 05. 06. 2012
Das für den Staat bestehende Gebot, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, stellt insoweit, als es den Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher bezweckt, eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.
posted: 05. 06. 2012
Der Einräumung unfassender urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den von freien Journalisten erstellten Beiträgen steht der Schutzgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG nicht entgegen. Die Unwirksamkeit der Vergütungsregelung kann sich aber daraus ergeben, dass die Regelung nicht klar und verständich ist.
posted: 01. 06. 2012
Die Verwendung des Domainnamens "zappa.com" stellt keine markenmäßige Verwendung der Bezeichnung "ZAPPA" dar. Das Publikum fasst den Domainnamen nur als Hinweis auf eine Internetseite mit Informationen über den Musiker Frank Zappa auf.
posted: 01. 06. 2012