Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 GlüStV (Internetverbot) steht formell und materiell mit dem Unionsrecht in Einklang.
posted: 14. 12. 2011
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers; unerheblich ist, ob professionelle Spieler oder geübte Amateure, ihre Erfolgschancen steigern können.
posted: 07. 12. 2011
In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, der ein Bestellformular bei-gefügt ist, mit dem die Zeitschrift abonniert werden kann, muss darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht.
posted: 06. 12. 2011
Die Vorschrift des Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB über die Verpflichtung zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts ist im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
posted: 06. 12. 2011