Für die Frage des Vorliegens eines Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll.
posted: 06. 01. 2012
Werden in der Werbung für eine Rabattaktion feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich das ankündigende Unternehmen hieran grundsätzlich festhalten lassen. Es kann auch irreführend sein, wenn eine solche Aktion über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird.
posted: 06. 01. 2012
Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen.
posted: 06. 01. 2012