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Die jährlich von neuem vorgenommenen Bewertungen der Anwälte basieren auf einer sog. "Peer-to-Peer"-Empfehlung einer Vielzahl von konkurrierenden Anwälten. Danach werden ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten befragt. Insbesondere geht es darum, welcher Kollege/Kollegin außerhalb der eigenen Kanzlei als empfehlenswert eingeschätzt wird, falls man ein Mandat selbst nicht übernehmen kann.
Weitere Informationen im Handelsblatt, Ausgabe vom 24. Juni 2016, Seite 22 ff. sowie unter www.handelsblatt.com/bestlawyers.
JONAS von The Legal 500 als "Leading Firm" in Deutschland empfohlen
JONAS wurde in der Ausgabe 2016 der The Legal 500 Europe, Middle East and Africa in der Kategorie "Geistiges Eigentum – Markenrecht (inkl. Wettbewerbsrecht)" in Deutschland als "Leading Firm" empfohlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir freuen uns über diese Anerkennung und bedanken uns für das Vertrauen, das unsere Mandanten in uns gesetzt haben.
"The World’s Leading Trademark Professionals" - 2016
Das internationale Fach-Magazin "World Trademark Review" hat JONAS im Rahmen der Wahl der "The World’s Leading Trademark Professionals" für Deutschland ausgezeichnet.
Weitere Informationen finden Sie hier.