JONAS gehört gemäß der Deutsche Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen GmbH (diruj) zu den TOP-100 Kanzleien und zwei JONAS-Sozien zu den 100 meist empfohlenen Wirtschaftsanwälten in Deutschland
Die renommierte diruj hat im Rahmen der Recherchen zum „kanzleimonitor.de“ 2020/21 über 5.600 Empfehlungen aus über 600 Unternehmensrechtsabteilungen in Deutschland ausgewertet. Danach gehört JONAS zu den TOP-100-Kanzleien (S. 24, Handbuch) und zu den führenden Kanzleien im gewerblichen Rechtsschutz (S. 124) in Deutschland. Die JONAS-Sozien Karl Hamacher und Dr. Nils Weber gehören zu den 100 meist empfohlenen Wirtschaftsanwälten (TOP-100) sowie beide zu den führenden Anwälten im gewerblichen Rechtsschutz (S. 126) in Deutschland. Darüber hinaus gehört JONAS nach der Auswertung zu den führenden Kanzleien im Medienrecht (S. 176), im Patentrecht (S. 204, führender Anwalt: Dr. Nils Weber) sowie im Arzneimittel- und Pharmarecht (S. 69). Für dieses großartige Vertrauen der an der Studie/Umfrage beteiligten Kolleginnen und Kollegen aus einer Vielzahl von Rechtsabteilungen bedanken wir uns herzlich.
JONAS-Anwälte bei "Leaders League" empfohlen
Das französische Magazin "Leaders League" hat in seiner Ausgabe "Marketing, Brands, Trademarks & Copyright" für das Jahr 2020 eine Marktanalyse zu den "Top law firms & IP agencies" veröffentlicht und dabei in der Rubrik "Trademark Litigation" unsere Sozien Dr. Martin Viefhues und Karl Hamacher als "highly recommended" eingestuft.
Weitere Informationen finden Sie hier.
JONAS-Anwälte auch im Jahr 2020 in der Handelsblatt-Spezial Rubrik "Die besten Anwälte und Kanzleien Deutschlands 2020“ erfolgreich
Die am 26. Juni 2020 veröffentlichte - auf der 12. Ausgabe des "Best Lawyers®"-Ratings basierende - Handelsblatt-Spezial-Rubrik weist unsere Sozien Karl Hamacher, Dr. Martin Viefhues, Dr. Nils Weber und Dr. Ine-Marie Schulte-Franzheim auch in diesem Jahr in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz", abrufbar unter www.handelsblatt.com unter dem Titel "Deutschlands Beste Anwälte 2020", aus. Karl Hamacher ist zusätzlich im Bereich „Medienrecht" gelistet.
Der für das Handelsblatt ermittelnde US-Anwalts- und Kanzleibewerter "Best Lawyers®" gibt seit über 25 Jahren Empfehlungslisten für Anwälte in verschiedensten Jurisdiktionen heraus und gilt insbesondere in den USA als einer der ältesten und renommiertesten juristischen Referenzdienstleister. Die jährlich von neuem vorgenommenen Bewertungen der Anwälte basieren auf einer sog. "Peer-to-Peer"-Empfehlung einer Vielzahl von konkurrierenden Anwälten. Danach werden ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten befragt. Insbesondere geht es darum, welche/r Kollege/Kollegin außerhalb der eigenen Kanzlei als empfehlenswert eingeschätzt wird, falls man ein Mandat selbst nicht übernehmen kann.
Weitere Informationen finden Sie im Handelsblatt, Ausgabe vom 26. Juni 2020, Seite 45.